Schleswig-Holstein - Info

 

Schleswig-Holstein

 

das nördlichste Bundesland Deutschlands hat eine Fläche von 15 770 km2 und 2,7 Mio. Einwohner. Seine Hauptstadt ist Kiel. Eider und Nord-Ostsee-Kanal trennen die Landesteile Schleswig im Norden und Holstein im Süden. Verwaltungsgliederung: 4 Stadt- und 11 Landkreise.

Landesnatur

Im Westen erstreckt sich hinter der 15-30 km breiten Zone des Wattenmeers, in der Nordfriesische Inseln und Halligen liegen, und einer relativ wenig gegliederten Küste (mit der Halbinsel Eiderstedt und der Bucht von Husum) das Marschland, ein sehr flaches, äußerst feuchtes, junges Aufschüttungsgebiet der Flüsse und des Meeres. Östlich schließt sich die weniger fruchtbare Geest an, ein sandiges, leicht hügeliges Gebiet, das von den Ablagerungen älterer Eiszeiten gebildet ist. Die fruchtbare Jungmoränenlandschaft des äußersten Ostens und Südostens, die waldige Holsteinische Schweiz, ist reich an Hügeln (Bungsberg) und Seen (Plöner, Selenter, Ratzeburger See). Die meist steile Ostseeküste mit den Halbinseln Angeln und Wagrien ist durch Buchten (Förden) stark gegliedert. Ihr ist die Insel Fehmarn vorgelagert.

Bevölkerung

Die überwiegend evangelische Bevölkerung gehört dem niedersächsischen Sprachbereich an. Im nördlichen Schleswig lebt eine dänische Minderheit. Die größten Städte sind Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.

Wirtschaft

Grundlage ist die Landwirtschaft, besonders die Fleisch- und Milchviehzucht, im Südosten sind Weizen und Zuckerrüben ertragreich, um Halstenbek (nordwestlich von Hamburg) ist das größte Baumschulengebiet der Erde; im Westen ist Anbau von Feldgemüse und Obst verbreitet. Die Fischerei wird heute vorwiegend als Hochseefischerei betrieben. Die Industrie konzentriert sich auf die größeren Städte, wo Schiffbau, Maschinenbau und Metallverarbeitung überwiegen. Die Bäder an Nord- und Ostsee sowie die Holsteinische Schweiz sind auf Fremdenverkehr eingestellt.

Geschichte

Schleswig war im Mittelalter als Südjütland mit der dänischen Krone fest verbunden, doch wurden die Schauenburger Grafen, die 1111 durch Herzog Lothar von Supplinburg mit Holstein belehnt worden waren, 1326 auch mit Schleswig belehnt. 1460 wurde Christian I. von Dänemark zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein-Stormarn gegen die Zusicherung ausgedehnter Privilegien und Rechte, die den Landen ihr Zusammenbleiben und ihre innere Selbständigkeit sicherten, gewählt.Damit begann die bis 1864 währende Verbindung der Herzogtümer (Holstein wurde 1473 zum Herzogtum erhoben) mit Dänemark. 1490 und 1544 wurde das Land nach fürstlichem Erbrecht geteilt. Der Gegensatz zwischen den beiden regierenden Linien (Könige von Dänemark, Gottorfer Herzöge) warf die Gottorfer Frage auf, die 1767-1773 durch Verträge zwischen Dänemark und Russland gelöst wurde. Das ungeteilte Schleswig-Holstein wurde Glied des dänisch-norwegischen Gesamtstaats. Im März 1848 erhoben sich die Schleswig-Holsteiner, unterlagen aber 1850 (deutsch-dänischer Krieg 1848-1850) Dänemark, nachdem Preußen seine Hilfe entzogen hatte. Ein internationaler Vertrag (Londoner Vertrag 1852) regelte die Erbfolgefrage nach dänischen Wünschen, jedoch löste die eiderdänische Verfassung vom November 1863, die im Widerspruch zu den Österreich und Preußen gegebenen dänischen Zusagen stand, den deutsch-dänischen Krieg von 1864 aus. Im Wiener Frieden von 1864 musste Dänemark die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Nach dem Deutschen Krieg von 1866, im Prager Friedensvertrag (1866), übertrug Österreich seine Rechte auf Schleswig und Holstein dem König von Preußen. Nach dem 1. Weltkrieg entschied sich aufgrund einer vom Versailler Vertrag bestimmten Volksabstimmung 1920 in Nordschleswig und Teilen Mittelschleswigs die nördliche Zone für Anschluss an Dänemark, die südliche für Deutschland. Nach Auflösung des preußischen Staats 1945 wurde Schleswig-Holstein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. 1955 gaben die Bundesrepublik Deutschland und Dänemark "Grundsatzerklärungen" über die demokratischen Rechte der beiderseitigen Minderheiten ab.

 

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